Führerscheinklassen im Überblick

Führerscheinklasse AM + AM15

Zweirädrige Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor

elektrischer Antrieb mit nicht mehr als 45 km/h
Verbrennungsmotor mit nicht mehr als 50 cm³ oder mit nicht mehr als 45 km/h
Kleinkrafträder mit max. 50 km/h und max. 50 cm³, sofern sie vor dem 01.01.2002 erstmalig in den Verkehr gekommen sind

Kleinkrafträder, die nach dem Recht der ehemaligen DDR mit max. 50 cm³ und max. 60 km/h, die vor dem 01.03.1992 in den Verkehr gekommen sind.

Eine Theorieprüfung und eine praktische Prüfung sind abzulegen.

Mindestalter: 16 Jahre, bei AM15 Mindestalter 15 Jahre (in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen)

Führerscheinklasse A1

Leichtkrafträder

Krafträder mit nicht mehr als 125 cm³ und mit nicht mehr als 11 kW Motorleistung

Eine theoretische und praktische Prüfung ist abzulegen.

Mindestalter: 16 Jahre

Der Umstieg zur nächst höheren Motorradklasse ist für Euch wesentlich vereinfacht worden. Wenn Ihr eine Motorradklasse mindestens 2 Jahre besitzt, ist nur noch eine praktische Prüfung erforderlich.

Führerscheinklasse A2

Mittelschwere Krafträder

Motorrädermit maximal 35 kw (48 Ps) und mit dem Verhältnis Leistung – Lehrgewicht von maximal 0,2 kw/kg

beim Direkteinstieg – Theorie und Praxisprüfung

Wenn Ihr die A1 schon 2 Jahre habt, braucht Ihr nur noch eine praktische Prüfung ablegen.

Mindestalter: 18 Jahre

Führerscheinklasse A

Schwere Krafträder

Motorräder mit mehr als 35 kw(48 PS)

beim Direkteinstieg – Theorie und Praxisprüfung

Wenn Ihr die A2 schon zwei Jahre habt, braucht Ihr nur noch eine praktische Prüfung ablegen.

Mindestalter: 24. Lebensjahr bei direkten Zugang

Führerscheinklasse B

Pkw und LKW bis zu 3,5 t zulässigen Gesamtmasse

Kfz mit max. Gesamtmasse von 3500 kg und mit nicht mehr als 8 Sitzplätzen

Anhänger dürfen mitgeführt werden, sofern:

a) das zulässige Gesamtgewicht des Pkws und das Gesamtgewicht des Anhängers kleiner oder gleich 3,5 t ist.

b) alle Anhänger bis 750 kg, wenn die zulässige Gesamtmasse der kombination 3500 kg nicht übersteigt.

Eine Theorieprüfung und eine praktische Prüfung sind abzulegen.

Mindestalter: 18 Jahre, 17 Jahre beim begleiteten Fahren

Führerscheinklasse BE

Kombination aus Pkw oder LKW mit etwas größeren Anhängern

Kombinationen aus Kfz der Klasse B und Anhängern, die die Grenzwerte der Klasse B überschreiten.

Wenn Ihr die Kl. B schon besitzt, genügt eine praktische Prüfung.

Mindestalter: 18 Jahre, 17 Jahre beim begleiteten Fahren

Führerscheinklasse Mofa

einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor

eine Höchstgeschwindigkeit mit nicht mehr als 25 km/h

Verbrennungsmotor mit nicht mehr als 50 cm³

Es ist eine Prüfbescheinigung notwendig bzw. eine Theorieprüfung ist abzulegen.

Mindestalter: 15 Jahre

 

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